EU-Entwaldungsverordnung
Verbände begrüßen Rechtssicherheit

Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der Deutschen Möbelindustrie. Foto: VDM

Nach den erfolgreichen Trilogverhandlungen hat das EU-Parlament heute der Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) final zugestimmt. Deutsche Möbelindustrie zeigt sich erleichtert über Verschiebung und Verschlankung der EU-Entwaldungsverordnung und auch die Holzindustrie Österreich begrüßt, dass „endlich Planungs- und Rechtssicherheit bei Entwaldungsverordnung“ besteht. 

„Unsere Unternehmen gewinnen Zeit und werden von unnötiger Bürokratie entlastet – ein wichtiger Schritt für mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheit“, kommentiert Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der Deutschen Möbelindustrie, die Entscheidung. „Damit wurde den Forderungen der gesamten Wertschöpfungskette Holz und Möbel entsprochen und der dringend notwendige Bürokratieabbau endlich einmal in die Tat umgesetzt.“

Die Unternehmen erhalten nun ein zusätzliches Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorgaben zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen aus Niedrig-Risiko-Ländern, deren Produkte zuvor nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung gefallen sind, ab dem 30. Juni 2027. „Diese Fristverlängerung gibt allen Beteiligten die nötige Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten“, so Kurth.

Als besonders erfreulich wertet er, dass die Pflicht zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung künftig ausschließlich bei denjenigen Unternehmen liegt, die relevante Rohstoffe oder Produkte als erste auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Ebenso entfällt die Weitergabe der Referenznummern an nachgelagerte Wirtschaftsakteure ab dem zweiten Marktteilnehmer. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler werden damit deutlich entlastet. „Die heutige Entscheidung bedeutet eine spürbare Vereinfachung und eine große Entlastung für die Möbelindustrie“, fasst Kurth zusammen.       

„Endlich haben unsere Mitgliedsunternehmen Planungs- und Rechtssicherheit“, sagt auch Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs zur Abstimmung und fährt fort: „Gerade in der Rezession müssen sich unsere Mitgliedsunternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, anstatt darauf zu warten, wann und wie sie als Datenlieferant für die EU verpflichtet sind. Die Entwaldungsverordnung ist nun repariert und die EU hat bewiesen, dass sie dazu lernen kann. Hoffentlich folgt dies noch in weiteren Politikbereichen.“

Reparierte EUDR verhindert absurde Überregulierung

Die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament hatten sich am 4. Dezember 2025 darauf verständigt, die Anwendung der EUDR um zwölf Monate auf Jänner 2027 zu verschieben sowie auf das extrem aufwändige Weiterleiten von Referenznummern in der gesamten Lieferkette zu verzichten. Aus Sicht der Holzindustrie verringert dies den bürokratischen Aufwand der EUDR, ohne das wichtige Ziel der Bekämpfung der weltweiten Entwaldung zu gefährden. „Der Schwerpunkt der EUDR liegt nun endlich dort, wo Rohstoffe und Produkte erstmalig in den Binnenmarkt kommen, anstatt die gesamte Holzindustrie und unsere Kunden mit umfangreicher Bürokratie zu drangsalieren. Die absurdesten Folgen der ursprünglichen EUDR – zum Beispiel hunderttausende Referenznummern in Holz- und Papierprodukten – werden nun nicht eintreten“, kommentiert Taurer.

Europas Wälder bleiben geschützt

Im Zusammenhang mit der EUDR wird oft eine vermeintliche Abschwächung des Waldschutzes behauptet. Dies weist Taurer klar zurück und betont: „Wirksame Forstgesetze sowie vielfältige Regeln des Umweltschutzes und besonders verantwortungsbewusste Waldeigentümer sorgen dafür, dass die Wälder in Österreich und Europa seit Jahrzehnten wachsen. Großflächige Entwaldung ist in Europa kein Thema. Zudem sind Holzimporte in die EU bereits durch die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) reguliert.“

Hausaufgaben für die Kommission

Die Kommission ist aufgefordert, bis zum 30. April 2026 weitere Vereinfachungen der EUDR zu prüfen. Die Vorschläge sind dem Rat und dem Parlament vorzulegen. Eventuell folgt dann eine weitere Überarbeitung der EUDR. Dazu erklärt Erlfried Taurer: „Obwohl das Grundproblem der EUDR nun behoben ist, bringt sie dennoch neue bürokratische Anforderungen und Dokumentationspflichten mit sich, die es in Österreich – einem Land mit seit Jahrzehnten wachsender Waldfläche nicht braucht. Wir werden daher aktiv bleiben und genau darauf achten, dass die Kommission ihre Hausaufgaben gründlich macht und jede Möglichkeit nutzt, um weitere Vereinfachungen umzusetzen.“


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