VDM/BVDM/ZGV
Weitere Lockerungen für Möbelhandel gefordert

Sowohl Möbelindustrie als auch Möbelhandel leiden unter den aktuellen Corona-Beschränkungen. Während 85% der Industrieunternehmen mangels Aufträgen Kurzarbeit beantragt haben, sind die allermeisten Einrichtungshäuser nach wie vor geschlossen. Ausnahmeregelungen gibt es nur für kleinere Häuser bis 800 qm Verkaufsfläche bzw. bei einer auf 800 qm verkleinerten Verkaufsfläche und nur in Nordrhein-Westfalen auch für die Großfläche.

Im Vorfeld der für diese Woche anstehenden Beratungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern fordern die Wirtschaftsstufenverbände Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM), der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) sowie der Mittelstandsverbund (ZGV) weitere abgesicherte Lockerungen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten. In einer gemeinsamen Erklärung verweisen die Organisationen auf die bisherigen positiven Erfahrungen insbesondere in NRW.

Festzustellen sei, dass die Öffnung der Geschäfte in NRW zu keinerlei Komplikationen geführt hat und sämtliche Schutzmaßnahmen für Personal und Kunden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vom Handel vorbildlich umgesetzt worden seien. Die Kundenfrequenz in den Geschäften halte sich gerade auf der Großfläche in einem sehr angemessenen Rahmen. Während die Corona-Schutzverordnungen der Länder einen Kunden pro 10 oder 20 qm Verkaufsfläche erlaubt, melden viele große Einrichtungshäuser tatsächlich gemessene Werte von über 100 qm pro Kunde. Die Kunden hielten sich an die Vorgaben des Hygieneschutzes, würden auf ausreichend Abstand untereinander achten und die Hinweise und Vorgaben des Personals bereitwillig aufnehmen.
 
Mit Blick auf die weitere Diskussion sprechen sich BVDM, VDM und ZGV für flächenunabhängige Öffnungskonzepte aus. Eine solche Auffassung wird auch von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gestützt, der die Einstufung der 800 Quadratmetergrenze als verfassungswidrig ansieht. Sichere Öffnungskonzepte orientieren sich laut Verbände nicht an der Größe des Einrichtungshauses, sondern an der Schlüssigkeit und Konsequenz der ergriffenen Maßnahmen. „Die Kontrollen der Ordnungsämter in NRW haben in der vergangenen Woche die Praxistauglichkeit der Schutz- und Hygienemaßnahmen unter Beweis gestellt, womit eine gute Vorlage für die anderen Bundesländer existiert.“


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