VDM
Begrüßt vorläufigen Stopp des französischen Emissionslabels

Das von Frankreich geplante Emissionslabel für Möbel ist vorerst gestoppt: Für das Notifizierungsverfahren des dafür vorgesehenen französischen Gesetzespakets gilt nun eine nochmals verlängerte Stillhaltefrist bis zum 20. Juli 2017. „Das gibt der französischen Regierung genügend Zeit, sich mit den auch von uns vorgebrachten Einwänden zu befassen und die den freien EU-Binnenmarkt potenziell einschränkende Gesetzgebung zu überarbeiten“, so VDM-Präsident Axel Schramm (Foto). „Der französische Alleingang ist in jeder Hinsicht unausgegoren. Erstens ist die geplante Regelung mit in anderen EU-Ländern gesetzlichen Anforderungen – dem E1-Standard –  nicht kompatibel; daher ist eine Harmonisierung notwendig. Zweitens ist das geplante Verfahren bürokratisch und vor allem unverhältnismäßig teuer; Prüfkapazitäten stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Drittens sind die geplanten Grenzwerte für Möbelemissionen zu niedrig und – vergleicht man diese mit den Emissionsvorgaben bei Bauprodukten – strukturell widersinnig. Das Emissionslabel in der momentanen Gestaltung darf daher so nicht eingeführt werden.“

Die Verlängerung der Stillhaltefrist wurde durch breiten Widerstand möglich. Kritik äußerten Deutschland, Österreich, Italien, Lettland, Polen, Spanien, Großbritannien sowie die EU Kommission. „Dieses massive Vorgehen war dringend notwendig, denn Frankreich fordert eine obligatorische Kennzeichnung der Formaldehyd-Emissionen aus Möbeln in die Innenraumluft“, erklärt Schramm. Vorgesehen sei dafür ein vierstufiges Klassifizierungssystem auf der Grundlage von Schwellenwerten. „Ab 1. Januar 2020 sollen dann nur noch entsprechend gekennzeichnete Möbel auf dem französischen Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Produzenten und Importeure wären somit verpflichtet, die Emissionsklasse des Produkts anhand eines Labels auf der Grundlage der Emissionsprüfung von Möbeln, die Holz und Holzwerkstoffe enthalten, gegenüber den Verbrauchern kenntlich zu machen“, so Schramm und erklärt weiter: „Die zu erwartenden Kosten für die Prüfung jedes einzelnen Produktes sind aus unserer Sicht für die sowohl in Deutschland als auch in Europa überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägte Möbelindustrie so hoch, dass selbst französische Unternehmen sich die Frage stellen müssen, ob sie ihren Heimatmarkt noch beliefern können. Zudem stehen grundsätzlich nicht genügend Prüfkapazitäten zur Verfügung.

Abgesehen davon fordert das unvollständig vorliegende französische Gesetzespaket Emissionsgrenzwerte, die im Bereich von Prüfkammerblindwerten und üblichen Messungenauigkeiten liegen, also technisch indiskutabel sind.“ Letztendlich werde der Verbraucher in die Irre geführt, da das Möbel-Label zwar dem Bauprodukten-Label ähnelt, aber in Bezug auf Möbel in der besten Klasseneinteilung nicht eingehalten werden kann – und zwar von keiner Industrie in Europa. Zudem schaffe das Label massive Handelshemmnisse und behindere dadurch den Zugang zum französischen Markt. „Insbesondere werden die Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und den freien Binnenmarkt verletzt. Der jetzt erzielte Zeitaufschub ermöglicht weitere Gespräche, die das aus unserer Sicht für alle Marktbeteiligten schädliche Label hoffentlich verhindern werden“, so Schramm, der Wert auf die Feststellung legt, dass sich die deutsche Möbelindustrie jedem Wettbewerb stellt, sofern er auf seriösen Grundlagen fußt.

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