Neue Alno GmbH
Bedingungen für Neustart erfüllt – Es kann losgehen

Der Kaufvertrag zwischen der Alno AG und dem britischen Finanzinvestor RiverRock ist vollzogen. Damit wird der kurz vor Weihnachten unterschriebene Kaufvertrag zwischen beiden Parteien wirksam. Inzwischen sind die wesentlichen Bedingungen für die Wirksamkeit des Vertrages erfüllt. Dies teilte Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann mit.

Somit gehen alle im Kaufvertrag vereinbarten Vermögenswerte wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge der übertragenden Sanierung an die Käuferin über. Damit steht der Fortführung des Küchenmöbelherstellers durch die Neue Alno GmbH in Pfullendorf nichts mehr entgegen.

„Ich freue mich sehr, dass mit dem Closing nun unser Ziel erreicht ist, Alno eine Zukunftsperspektive zu geben. Es herrscht eine beeindruckende Aufbruchsstimmung. Dies zeigt sich in der Motivation und dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind die Seele und die Identität von Alno und sie haben in den letzten Wochen und Monaten viel mitmachen müssen. Ihnen gebührt hohe Achtung und unser aller Dank“, sagt Hörmann. „Die Schaffung einer großen Zahl neuer Arbeitsverhältnisse innerhalb sehr kurzer Zeit“ sei auch der „guten intensiven Zusammenarbeit und großen Unterstützung des Betriebsrats zu verdanken“.

„Jetzt ist die Gewissheit da, nun kann es losgehen“, ergänzt Andreas Sandmann, Geschäftsführer der Neuen ALNO GmbH. Die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs und der Produktion liefen bereits auf Hochtouren. Die ersten neuen Alno-Küchen sollen noch im ersten Quartal ausgeliefert werden.

Das Insolvenzverfahren der Alno AG läuft losgelöst von der weiteren Entwicklung der Neuen Alno GmbH weiter. Hörmann wird sich nun im Interesse der Gläubiger um die Aufarbeitung der Vorgänge aus der Vergangenheit kümmern, wie es heißt. Am 09.01.2018 wird er den Gläubigern auf der ersten Gläubigerversammlung seinen Bericht vortragen.


zum Seitenanfang

zurück