Möbel Martin
Einrichtungshäuser nach Klage wieder offen

Möbel Martin öffnet am heutigen Dienstag, den 28. April, seine saarländischen Einrichtungshäuser in Saarbrücken, Ensdorf und Neunkirchen auf ganzer Verkaufsfläche. Das Unternehmen hatte am 23. April beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis sowie bei vier rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten Klage gegen die Beschränkungen durch die Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von Saarland und Rheinland- Pfalz eingereicht.

Am gestrigen Montag, den 27. April, hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis dem Antrag stattgegeben. Aus Rheinland-Pfalz liegt bislang noch kein Urteil vor.

Die Vorschriften werden nach Angaben des Unternehmens sogar übererfüllt, so Nicolas Martin, geschäftsführender Gesellschafter und Sprecher der Geschäftsführung: „Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter steht nach wie vor an erster Stelle. Wir haben ein umfangreiches Hygienekonzept mit zahlreichen Vorkehrungen erarbeitet. Dies ist auch einer der Gründe, warum unserer Klage stattgegeben wurde.“ Als Beispiel führt Martin die digitalen Einlasskontrollen in den Einrichtungshäusern Saarbrücken und Ensdorf an. Hier wird mittels elektronischem Zählsystem der Zugang der Kunden gesteuert. So kann erkannt werden, wie viele Kunden sich zum jeweiligen Zeitpunkt im Einrichtungshaus aufhalten und der Zugang kann beschränkt bzw. gestoppt werden. Auf einem Monitor im Eingangsbereich wird die aktuelle Personendichte angezeigt, d.h. jeder Besucher erhält beim Betreten eine Auskunft darüber, wie viele qm Fläche ihm aktuell zur Verfügung stehen. Für das sichere Einkaufen hat Möbel Martin eine Mindestanforderung von 50 qm/Person festgelegt – die gesetzliche Vorgabe liegt bei 20 qm/Person im Saarland. Eine Zusammenfassung des Hygienekonzepts ist hier online zu finden.

Die Gastronomie sowie das Kinderparadies der Standorte waren nicht Gegenstand der Klage und bleiben weiterhin geschlossen.


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