Küchenbranche appelliert an BMWi:
EU-Energielabel praxisgerecht novellieren

Köln. Der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) wendet sich gemeinsam mit Kollegenverbänden und Unternehmen sowie Einkaufskooperationen der Küchenbranche mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um für eine sinnvolle Überarbeitung der Vorgaben des EU-Energielabels im Küchenhandel zu appellieren und bestehende Probleme in der Praxis auszuräumen.

Die Brancheninitiative wird unterstützt von den Einkaufskooperationen Einrichtungspartnerring VME, Europa-Möbel-Verbund, Garant Holding, KüchenTreff, MHK Group und MZE-Möbel-Zentral-Einkauf sowie führenden Unternehmen des Küchenhandels wie Einrichtungshaus Ostermann, Hardeck Möbel, Ikea Deutschland oder Küche & Co. Unterstützt wird die Initiative ferner durch den Handelsverband Technik (BVT).

Die neue europäische Rahmenverordnung zum EU-Energielabel trat im August 2017 in Kraft. Zurzeit werden in Brüssel delegierte Verordnungen verschiedener Produktgruppen überarbeitet. „Dies ist der richtige Moment, die im Küchenhandel kaum umsetzbaren Vorgaben zur Positionierung des Labels zu überdenken und praxisnahe Lösungen zu formulieren“, so der BVDM-Geschäftsführer André F. Kunz.

Die sehr eng gefassten Bestimmungen, an welcher Stelle genau das EU-Energielabel angebracht sein muss, führe bei Ausstellungsküchen regelmäßig zu Schwierigkeiten. Bei einer Musterküche seien Einbaugeräte vielfach hinter Fronten verbaut. Die ausgestellte Küche solle als Ganzes wirken. Wenn hier Fronten mit Energielabeln beklebt werden – ein angehängtes Label reicht nicht aus - , gehe der ästhetische Gesamteindruck der Küche als Aufenthalts- und auch Wohlfühlraum verloren – selbst eine hochwertige Front wirke nicht mehr. Wird die Ausstellungsküche verkauft, müssen Klebeetiketten von der Front entfernt werden – je nach Oberflächenmaterial führe dies häufig zu angegriffenen, beschädigten Oberflächen oder Verfärbungen.

Weitere Kritikpunkte, die in ihrer Reichweite über die Küchenbranche hinausgehen, wurden bereits auf anderem Weg platziert. Hierzu gehören unter anderem:

  • die unrealistisch knapp geplanten Fristen für den Austausch der re-skalierten Label an bereits im Handel befindlichen Geräten
  • die Sicherstellung, dass Geräte, für die vom Hersteller kein neues Label zur Verfügung gestellt wird, nicht unverkäuflich und zu Elektroschrott werden
  • die ohne Übergangsfrist eingeführten verschärften Vorgaben zu Angaben in der Werbung.

In dem gemeinsamen Brief wenden sich der Handelsverband sowie die unterstützenden Verbände und Unternehmen der Küchenbranche direkt mit konkreten Verbesserungsvorschlägen an das Handelsreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, damit bei den weiteren Verhandlungen der Ausgestaltung der delegierten Verordnungen Handelsinteressen ausreichend berücksichtig werden.


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