Der Mittelstandsverbund ZGV
Regelungen der Länder zur Wiedereröffnung von Geschäften

Nach der grundsätzlichen Einigung von Bund und Ländern am 15. April zur Lockerung der bestehenden Beschränkungen im Handel haben die Länder darauf aufbauend jeweils eigene Regelungen erarbeitet. Damit ergeben sich für die Frage, welche bisher geschlossenen Geschäfte in der kommenden Zeit unter Auflagen wieder öffnen dürfen, teilweise deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Der Mittelstandsverbund ZGV bietet deshalb einen Überblick, welche Öffnungen nach dem gegenwärtigen Stand voraussichtlich möglich sein werden. Da die Abstimmungen auf Länderebene teilweise noch andauern, sind noch nicht alle Bestimmungen final.

Bayern

•    Ab Montag, den 20. April, können auch in Bayern Baumärkte und Gartencenter wieder öffnen, was bisher anders als in den anderen Bundesländern nicht möglich war.
•    Ab dem 27. April können dann auch alle weiteren bisher geschlossenen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Dabei ist gegenwärtig noch nicht sicher, worauf genau sich diese Zahl beziehen soll (also etwa reine Verkaufsfläche oder inklusive Lager).
•    Wann die entsprechenden Verordnungen beschlossen und veröffentlicht werden, steht noch nicht genau fest.

Baden-Württemberg

•    Ab Montag, den 20. April sollten Geschäfte mit einer behördlich genehmigten Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen dürfen. Eine Teilöffnung größerer Flächen wäre damit nicht möglich.
•    Die Verordnung zur Wiedereröffnung von Geschäften wird am Abend des 17. April veröffentlicht werden.

Berlin

•    Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung keine Beschlüsse gefasst, sondern möchte erst auf der kommenden Sitzung am Dienstag, den 21. April konkrete Bestimmungen einer neuen Verordnung beschließen. Diese soll dann zeitnah veröffentlich werden und bereits für die folgenden Tage gelten. Vorerst wurde die bestehende Eindämmungsverordnung vorsorglich um eine Woche verlängert. Es wird zudem eine enge Abstimmung mit Brandenburg angestrebt.
•    Eine Wiedereröffnung von geschlossenen Geschäften wäre damit realistisch erst zum Mittwoch, den 22. April möglich.
•    Die genaue Auslegung der von Bund und Ländern ins Auge gefassten 800 qm ist gegenwärtig noch unklar. Aufgrund der großen Bedeutung großer Warenhäuser und Einkaufszentren in Berlin sind laut Regierendem Bürgermeister Müller Abweichungen oder Teilöffnungen größerer Flächen grundsätzlich denkbar.

Brandenburg

•    Grundsätzlich ist geplant, dass ab Montag, den 20. April die geschlossenen Geschäfte wieder öffnen können. Dies ist aber noch nicht sicher, da eine enge Abstimmung mit Berlin angestrebt wird. Maßgeblich sollen für die Möglichkeit zur Öffnung 800 qm Verkaufsfläche sein.
•    Die entsprechende Verordnung soll grundsätzlich am 17. April beschlossen und veröffentlicht werden.

Bremen

•    Ziel ist eine Wiedereröffnung der Geschäfte ab Montag, den 20. April, ggf. ergibt sich aber noch eine Verzögerung im Zuge der genauen Ausarbeitung der hygienischen Auflagen für die Öffnung.
•    Maßgeblich für die Möglichkeit zur Öffnung soll eine Verkaufsfläche von 800 qm sein.
•    Die entsprechende Verordnung soll am 17. April beschlossen und anschließend veröffentlicht werden.

Hamburg

•    Ziel ist eine Wiederöffnung von Geschäften ab Montag, den 20. April. Dabei ist die genaue Ausgestaltung der Regelung, welche Geschäfte die maßgeblichen 800 qm Fläche erfüllen, noch unklar.
•    Die entsprechende Allgemeinverfügung soll am 17. April beschlossen und veröffentlicht werden.

Hessen

•    Ab Montag, den 20. April können Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 qm wieder öffnen. Dabei müssen strenge Schutzkonzepte mit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten sowie Warteschlangen vermieden werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Unabhängig von der Verkaufsfläche können Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen ab dem 20. April wieder öffnen.
•    Die entsprechende Verordnung befindet sich in finaler Abstimmung und soll zeitnah veröffentlicht werden.

Mecklenburg-Vorpommern

•    Geschäfte sollen dann voraussichtlich ab Montag, den 20. April wieder öffnen dürfen. Die Ausgestaltung der Regelung, welche Geschäfte die maßgeblichen 800 qm Fläche erfüllen, ist noch unklar.
•    Die entsprechende Verordnung soll am späteren Abend des 17. April veröffentlicht werden.

Niedersachsen

•    Nach dem gegenwärtigen, noch nicht finalen Stand können ab Montag, den 20. April alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen mit strengen Hygieneauflagen und Zugangssteuerungen wieder öffnen. Geschäfte, deren Verkaufsfläche eigentlich mehr als 800 qm Verkaufsfläche beträgt, können voraussichtlich einen entsprechenden Teilbereich ihrer Fläche öffnen. Dies soll auch in Einkaufszentren gelten.
•    Die entsprechende Verordnung befindet sich in finaler Abstimmung und soll am 17. April veröffentlicht werden.

Nordrhein-Westfalen

•    Eine Wiedereröffnung der bisher geschlossenen Geschäfte soll bereits am Montag, den 20. April möglich sein. Es dürfen dann alle Geschäfte mit einer behördlich genehmigten Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Eine Teilöffnung größerer Verkaufsflächen soll grundsätzlich nicht möglich sein.
•    Darüber hinaus sollen zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Verkaufsfläche alle Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen dürfen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kfz- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.
•    Abweichend davon dürfen Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment eine größere Verkaufsfläche als 800 qm öffnen, wenn auf der gesamten geöffneten Verkaufsfläche nur Waren angeboten werden, die dem regulären Sortiment einem der in den Ausnahmen genannten Geschäfte entsprechen.

Rheinland-Pfalz

•    Nach dem gegenwärtigen, noch nicht finalen Stand können ab Montag, den 20. April bisher geschlossene Geschäfte unter Auflagen von Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei wird in den Geschäften ein Verkauf auf bis zu 800 qm Verkaufsfläche ermöglicht. Eine Teilöffnung größerer Flächen wäre somit möglich. Unabhängig von der Verkaufsfläche können Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen wieder öffnen.
•    Die entsprechende Verordnung befindet sich in der Detailabstimmung soll voraussichtlich am 17. April veröffentlicht werden.

Saarland

•    Ab Montag, den 20. April sollen bisher geschlossene Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen können. Dies gilt für Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche (ausgenommen Einkaufszentren und Shopping Malls) sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Autowaschanlagen und SB-Waschanlagen, Grüngutannahmestellen und Wertstoffzentren.
•    Die entsprechende Verordnung wird derzeit finalisiert und soll am 17. April veröffentlicht werden.

Sachsen

•    Ziel ist eine Wiedereröffnung der geschlossenen Geschäfte ab Montag, den 20. April. Maßgeblich für die Öffnung soll grundsätzlich eine Verkaufsfläche von 800 qm sein. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßgabe hinsichtlich Teilöffnungen etc. ist noch nicht geklärt.
•    Die entsprechende Verordnung soll am 17. April beschlossen und anschließend, voraussichtlich im Laufe des Abends, veröffentlicht werden. Eine Pressekonferenz um 14 Uhr wird vorab über die Beschlüsse berichten.

Sachsen-Anhalt

•    Ab Montag, den 20. April dürfen Ladengeschäfte jeder Art bis zu 800 qm Verkaufsfläche ge-öffnet werden, wenn Hygieneregeln und Zugangsbe¬grenzungen eingehalten werden. Es wird dringend empfohlen, in den Ladengeschäften eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen.
•    Von der Größenbeschränkung ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Poststellen, Tierbe¬arf, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel, Tankstellen, Kfz-Händler und- Teileverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Wochenmärkte, der Betrieb von Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen, Waschsalons, der Online-Handel und Ab¬hol- und Lieferdienste.

Schleswig-Holstein

•    Ziel ist grundsätzlich die Möglichkeit zur Öffnung ab Montag, den 20. April. Strittig ist weiterhin die genaue Ausgestaltung der Maßgabe, dass nur Geschäfte mit bis zu 800 qm öffnen dürfen. Wirtschaftsminister Buchholz sieht diese Begrenzung kritisch. Ob dies aber letztendlich zu einer Aufweichung der festen Grenze in Schleswig-Holstein führen wird ist noch nicht klar.
•    Die Verordnung zur Wiedereröffnung wird erst auf der Kabinettsitzung am 17. April beschlossen und soll anschließend veröffentlicht werden.

Thüringen

•    Ziel ist eine Wiedereröffnung der geschlossenen Geschäfte ab Montag, den 27. April. Dabei sollen alle Geschäfte öffnen dürfen, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken. Eine Teilöffnung größerer Flächen wäre damit möglich. Wie in den anderen Ländern sind von dieser Maßgabe Buchhandlungen, Kfz- sowie Fahrradhändler ausgenommen.
•    Die entsprechende Verordnung soll am 17. April beschlossen und anschließend veröffentlicht werden.


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