BVOH
Hilft Händlern in Streitbeilegung mit Marktplätzen

Am Sonntag, den 12. Juli 2020 tritt die Verordnung (EU) 2019/1150 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten in Kraft. Hinter diesem Titel verbirgt sich die sogenannte P2B-Verordnung der EU. Die etwas Abkürzung P2B steht für „Platform to Business“, also „Plattform zu Geschäftspartner“.

Plattformbetreiber müssen erweiterten Anforderungen in der Beziehung zu ihren Geschäftspartnern im Onlinehandel entsprechen und diese in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzeigen. Für Plattformen gilt es ihren Geschäftspartnern ein Beschwerdemanagementsystem anzubieten und die Möglichkeit der Mediation zur schnellen Klärung eines Streits einzuräumen. Für diese Mediation sind mindestens zwei Mediatoren zu benennen, mit denen die Plattform im Falle von Streitigkeiten zusammenarbeitet.

BVOH bietet Onlinehändlern die Mediation mit Marktplätzen

Diese Art der Mediation nach der P2B-Verordnung ist jetzt durch den Bundesverband Onlinehandel e.V. möglich. Der BVOH macht, in Umsetzung der P2B-Richtlinie, allen Händlern das Angebot, ihre Streitigkeiten mit einem Marktplatz oder einer Plattform durch einen Mediator des BVOH beizulegen. Zielgruppe sind Online-Plattformen und Online-Marktplätze, Online-Vermittlungsdienste und vergleichbare Onlineangebote, Plattformhändler und Hersteller, Markeninhaber und Logistikdienstleister (Versender) sowie alle gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Raum. Das Mediationsangebot richtet sich nicht an Verbraucher.

Händler können online eine Mediation starten

Der BVOH hat entsprechend der P2B-Verordnung eine Mediationsstelle geschaffen. Interessenten können die Mediation über die Webseiten des BVOH einleiten. Als Kenner des Onlinehandels, speziell des Plattformgeschäfts, ist der BVOH in der Lage, zwischen Plattformen und Händlern fach- und sachkundig und vor allem neutral zu vermitteln und als Mediator zu fungieren.

Dazu Oliver Prothmann, BVOH-Präsident, Handelsrichter am Landgericht Berlin und Mediator beim BVOH: „Mediation nach der P2B-Verordnung ist ein ideales Instrument für die Händler, sich bei Problemen mit der Plattform eines geordneten und fairen Verfahrens zu bedienen, um mit der Plattform wieder ins Gespräch zu kommen und das Problem in einem einvernehmlichen Wege schnell zu lösen.“

Die Durchführung eines solchen Mediationsverfahrens beim Bundesverband Onlinehandel ist mit zwei einfachen Schritten zu starten: das Ausfüllen des selbsterklärenden Mediationsantrags auf den Webseiten des BVOH und die Überweisung der Mediationsgebühr (750 € zzgl. Umsatzsteuer). Der Mediationsantrag fordert dazu auf, "Klartext" zu schreiben.

Hierzu Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt, Beauftragter für die Geschäftsführung und Mediator beim BVOH: „Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, die Plattformen und die Plattformhändler zusammenzubringen und bei der von ihnen selbst zu findenden Lösung zu begleiten, den Weg dorthin zu moderieren. Nicht alle Probleme können automatisiert gelöst werden. Manchmal bedarf es dazu eines offenen Wortes und eines zuhörenden Ohres.“

 


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