BVDM/VDM
Appell für ein solidarisches Miteinander

Die Corona-Pandemie hält Wirtschaft und Öffentlichkeit nun seit mehr als einem Jahr in Atem und der seit dem 16. Dezember verhängte zweite Lockdown trifft sowohl Möbelhandel als auch die Möbelindustrie besonders hart. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine noch nicht absehbare politische Öffnungsstrategie rufen der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) und der Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) die gesamte Möbelbranche zu einem solidarischen Agieren in der Krise auf.

In einem von Markus Meyer, Präsidium BVDM, und Elmar Duffner, Präsident VDM, unterzeichneten Schreiben heißt es: „Die außerhalb des Onlinegeschäfts dramatisch eingebrochenen Auftragseingänge, die nach wie vor sehr angespannte und oftmals unplanbare Versorgungssituation mit Zulieferprodukten sowie die erschwerte Steuerung von Produktion, Logistik und Warenverkehr führen aktuell zu erheblichen Verwerfungen. Corona-bedingte Mitarbeiterausfälle tun ihr Übriges. Angesichts dieser besonderen Branchensituation haben Produktion, Warenannahme und Auslieferung von bestellter Ware zur Liquiditätssicherung von Handel und Industrie oberste Priorität. Hierbei ist es besonders wichtig, den Warenfluss so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Wir fordern Industrie und Handel gleichermaßen auf, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Ware möglichst kurzfristig, effizient und reibungsfrei an den Endkunden zu liefern. Dies führt zu Liquiditätszufluss bei Handel und Industrie gleichermaßen und deckt den Bedarf an Einrichtungsgegenständen.

Industrieseitig wird der Produktionsprozess derzeit massiv von Engpässen und preissteigernden Knappheiten beispielsweise im Bereich von Holzwerkstoffen, Polsterschäumen und Metallteilen gestört. Diese mitunter sprunghaft auftretenden Veränderungen stellen die gesamte Branche vor große produktionstechnische, kalkulatorische und logistische Herausforderungen – bis hin zu ungeplanten Lieferverzögerungen und kurzfristig veränderten Kapazitätsplanungen.

Solche Corona-bedingten Verwerfungen können kein Grund für Forderungen nach Konventionalstrafen sein. Die Industrie wird ihre Lieferverpflichtungen gegenüber den Handelspartnern gleichberechtigt und wettbewerblich neutral erfüllen.

Selbstverständlich wird die Möbelindustrie schon aus Gründen der Liquiditätssicherung alles daransetzen, eventuell auftretende Verzögerungen auf das absolute Minimum zu reduzieren und wird zudem die Handelspartner frühzeitig über Veränderungen informieren und, wo möglich, einbinden. Ganz vermeiden lassen sich diese Entwicklungen jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund plädieren wir für ein partnerschaftliches Miteinander in der Branche und ein flexibles Agieren in der Krise. In unserem gemeinsamen Fokus stehen die Endkunden, die in Zeiten von Lockdown, Homeschooling und Homeoffice weiterhin Einrichtungsgegenstände benötigen und ihre eigenen vier Wände verschönern wollen.

Lassen Sie uns gemeinsam diese grundsätzlich positive Einstellung der Verbraucher gegenüber unseren Produkten nutzen und für die Zukunft aufrechterhalten.“


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