BVDM, Herforder Verbände, VDM und ZGV
Gemeinsame Empfehlung zur DSGVO

Seit dem 25. Mai gilt in Deutschland die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für alle Unternehmen aus Industrie und Handel, die bisherige Umstellungsphase ist beendet. Die Umsetzung der DSGVO hat in der unternehmerischen Praxis zu erheblichen Irritationen geführt. Um Mitgliedsunternehmen aus Möbelindustrie und -handel eine gesetzeskonforme Anwendung der DSGVO zu erleichtern, haben BVDM, die Möbelverbände Herford, VDM und ZGV eine gemeinsame Verbände-Empfehlung erarbeitet und publiziert.

Für die vier Branchenorganisationen von Möbelindustrie und -handel Deutschlands war das gemeinsame Vorgehen entscheidend: Denn alle wirtschaftlich tätigen Akteure in der Wertschöpfungskette Möbel müssen bezüglich Datenschutz mit einer Stimme sprechen, rechtsrelevante Schnittstellenverluste zwischen Industrie und Handel – insbesondere mit Blick auf den Endkunden und dessen Daten – ausgeschlossen sein.

Die gemeinsame Handlungsempfehlung ist laut der Verbände ein deutliches Signal der Außenwirkung, was die Möbelbranche insgesamt und ihre Position gegenüber Politik und Verwaltung betrifft. Auch potenziellen, gewerbsmäßigen Abmahnern wird so Geschlossenheit demonstriert. Denn anders als vom Gesetzgeber im Kontext zur DSGVO angestrebt, haben sich diverse Körperschaften und Einzelpersonen mit dem Geschäftsmodell ‚Abmahnung‘ bereits in Stellung gebracht. Erst ab September 2018 wird darauf der Gesetzgeber reagieren können.

Unbürokratische Lösungsansätze

Charakteristisch für die branchenintern abgestimmte Vorgehensweise zur rechtskonformen Umsetzung der DSGVO in der Möbelbranche ist der enge Praxisbezug und unbürokratische Lösungsansätze. Den Verfassern ist es wichtig, einerseits ihren Mitgliedsunternehmen Rechtssicherheit zu gewähren und sie vor Sanktionen wegen Regelverstößen gegen die DSGVO zu schützen sowie andererseits die unternehmerischen Belastungen bei Umsetzung aller von der DSGVO geforderten Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.

Schwerpunkt der gemeinsamen Verbände-Empfehlung für die Unternehmen der Möbelbranche ist der Komplex Pflichtinformationen zu personenbezogenen Daten mit den Praxisfällen Warengeschäfte (ZR- und Delkrederegeschäfte), Reklamationserledigung sowie die Direktlieferung von Waren aus der Industrie zum Endkunden. Den Mitgliedsunternehmen werden zudem gemeinsam formulierte Pflichtanforderungen zur DSGVO sowie ein praktisches Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung gereicht.


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