Bundeskartellamt
Eröffnet Verwaltungsverfahren gegen VME Union

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die VME Union GmbH eingeleitet. Anlass ist der zum 1. Januar 2019 geplante Beitritt der Krieger-Gruppe.

Dazu Andreas Mundt (Foto), Präsident des Bundeskartellamtes: „Die meisten Möbelhändler in Deutschland haben sich Einkaufskooperationen angeschlossen. Das Kartellrecht steht derartigen Kooperationen grundsätzlich nicht im Wege. Sie können vor allem kleineren Möbelhändlern helfen, bessere Einkaufskonditionen zu erreichen und so gegenüber Ketten und den ,Großen’ im Markt mithalten zu können. Wir müssen jedoch darauf achten, dass dadurch keine bedenkliche Nachfragemacht zulasten der überwiegend mittelständisch geprägten Herstellerlandschaft entsteht. Natürlich können die Verbraucher zunächst von den günstigeren Konditionen der Händler profitieren, wenn diese an die Kunden weitergegeben werden. Wenn am Ende aber Hersteller aufgrund des Konditionendrucks durch die Handelsseite langfristig nicht mehr mithalten können und aus dem Markt ausscheiden, leidet die Vielfalt, können die Preise steigen, und die Verbraucher haben das Nachsehen.“

Das Bundeskartellamt beobachte seit einiger Zeit eine zunehmende Konzentration bei den Einkaufskooperationen. In dem Verfahren solle nun geprüft werden, ob die VME Union in ihrer derzeitigen Form oder jedenfalls nach dem geplanten Beitritt von Möbel Krieger wettbewerblichen Bedenken begegne.

Die europäischen Kartellrechtsvorschriften sähen Einkaufskooperationen bis zu einer bestimmten Größe als grundsätzlich unbedenklich an. Als Richtwert diene hier ein Marktanteil von 15%. Bei höheren Marktanteilen könne die Kooperation unter bestimmten Bedingungen freigestellt sein.

In der Prüfung spielten zahlreiche Faktoren eine Rolle, etwa wie der Einkauf in der Kooperation konkret ausgestaltet sei und welche Freiheitsgrade die angeschlossenen Möbelhändler in der konkreten Beschaffung hätten. Auch die Aktivität der Einkaufskooperation im Absatz an Endkunden, z.B. über Handelsmarken, spiele eine Rolle.

„Nach Auswertung der Ermittlungsergebnisse wird das Bundeskartellamt beurteilen können, ob die Ausgestaltung der VME Union auf kartellrechtliche Bedenken stößt und gegebenenfalls Anpassungen notwendig sind oder nicht“, heißt es in seiner Pressemitteilung abschließend.


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