Arçelik A. Ş.
Klagt gegen LG Electronics

Die Arçelik A. Ş., Eigentümerin unter anderem der Marken Beko und Grundig, hat heute am 13. Februar Patentklage gegen LG Electronics und deren Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die nicht lizenzierte Verwendung der Direktantriebstechnik in „6 Motion“-Waschmaschinen von LG Electronics.

Laut der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist Arçelik einer der Top-100-Patentanmelder weltweit, die u. a. 1997 das Patent für die betreffende Direktantriebstechnik für Waschmaschinen angemeldet haben. Diese Technologie verhindert die Beschädigung von Kleidung während des Waschens entscheidend, da die Trommel eine Wiegebewegung mit halber Umdrehung vollzieht.

Arçelik teilt mit, das man LG Electronics mehrfach gewarnt und bemüht habe, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Da LG Electronics diese Bemühungen jedoch zurückgewiesen habe, wurde Klage eingereicht.

Im September vergangenen Jahres hatte LG Electronics gegen Arçelik Klage eingereicht, da Arçelik eine Technologie im Gefrierbereich verwendet hätte, die LG Electronics unter Lizenz hat, wie MÖBELMARKT berichtete.


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