Alno AG i.L.
Bereits seit 2013 zahlungsunfähig

Der Insolvenzverwalter der Alno AG, Prof. Dr. Martin Hörmann, hat heute das finale Gutachten von der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten. Im Kern der fast zehnmonatigen Untersuchungen stand die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Alno AG aus insolvenzrechtlicher Sicht zahlungsunfähig war. Im Gutachten kommen die Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass die Alno AG i.L. bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig war.

Als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter, der die Gläubigerinteressen zu vertreten hat, wird Prof. Dr. Martin Hörmann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und aufgrund der Organhaftung Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände bzw. ehemalige Geschäftsführer geltend machen. Zudem wird er Rückzahlungsansprüche gegenüber Kunden und Lieferanten nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend machen.

Die Höhe der Haftungsansprüche gegenüber den ehemaligen Vorständen der Alno AG und den Geschäftsführern der Alno-Tochtergesellschaften sind dem Insolvenzverwalter noch nicht bekannt. Das Team des Insolvenzverwalters bereitet derzeit die Geltendmachung der Ansprüche der Insolvenzmasse vor. Die Ermittlungen zu den Gesamtforderungen werden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung im Auftrag des Insolvenzverwalters hervor.


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