Alno AG
Die weiteren Pläne im Detail

Am gestrigen Dienstag, den 29. August, hat die Alno AG die Anträge auf Sanierung in Eigenverwaltung zurückgezogen. Der bisherige vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann fungiert nun als vorläufiger Insolvenzverwalter in einer Regelinsolvenz. „Er wird nunmehr die aktive Rolle als ‚starker Insolvenzverwalter’ wahrnehmen, damit die wesentlichen Schritte bei der Sanierung bestimmen und den bereits Mitte August gestarteten Verkaufsprozess der Alno-Unternehmen im Interesse der Gläubiger vorantreiben“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Sanierung soll konsequent fortgesetzt werden

Hörmann will zudem den Geschäftsbetrieb der betroffenen insolventen Alno-Unternehmen zunächst weiter stabilisieren und Sanierungschancen ausloten. „Dabei wird er Restrukturierungsmaßnahmen konsequent umsetzen, möglichst viele Arbeitsplätze an den drei Standorten erhalten, Fortführungsperspektiven wahrnehmen und im Zuge eines Investorenprozesses vor allem die Gläubigerinteressen bestmöglich wahren“, heißt es seitens der auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung spezialisierten Kanzlei Anchor Rechtsanwälte, in der Hörmann Partner ist.

Unterstützen wird Hörmann bei der Sanierung der Alno AG der sanierungserfahrene Manager Rolf Rockmeyer als CEO und Chief Restructing Officer. Ebenso sollen Rechtsanwalt Andreas Ziegenhagen und Rechtsanwalt Dirk Schoene von der Kanzlei Dentons, die bisher als Generalbevollmächtigte tätig waren, das Management-Team zunächst weiter beraten und unterstützen.

Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten

Des Weiteren informiert die Kanzlei: „Bei der Rücknahme der Anträge auf Eigenverwaltung hat ein weiterer Grund eine wichtige Rolle gespielt. Der vorläufige Sachwalter hatte in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eine renommierte Wirtschaftsprüfungskanzlei sowie eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Zeiträume unmittelbar, aber auch deutlich vor den Insolvenzanträgen aufzuarbeiten. Hierbei ergaben erste vorläufige Ermittlungen, dass in diesem Verfahren erhebliche Sonderaktive bestehen dürften, deren abschließende Ermittlung und Geltendmachtung Jahre dauern und somit einen Insolvenzplan auf Grund der gebotenen Geschwindigkeit unmöglich machen. Damit konnte die Eigenverwaltung nicht mehr als richtige und passende Verfahrensart durchgeführt werden.“

Der vorläufige Insolvenzverwalter betont, dass seit Antragsstellung auf Eigenverwaltung die Geschäftsführung der insolventen Unternehmen sich stets kooperativ gegenüber den Generalbevollmächtigten verhalten und zu keinem Zeitpunkt erkennbar gegen das Interesse von Gläubigern gehandelt habe. Zudem sei der Aufsichtsrat der Alno AG seit dem Beschluss über das vorläufige Insolvenzverfahren nicht in die Unternehmensfortführung eingebunden gewesen.

Stabilität im Verfahren als Ziel

Mit den genannten Maßnahmen soll nun im Interesse aller Beteiligten das Sanierungsverfahren in ruhige Bahnen gelenkt und neues Vertrauen in die Fortführung und Sanierung des Unternehmens geschaffen werden. Im Mittelpunkt stünden hierbei insbesondere die Wiederherstellung der guten Lieferfähigkeit und die zügige Nachsendung von Fehlteilen.

Damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kunden und Lieferanten schnellstmöglich wiederhergestellt werden kann, wird sich die Alno AG auch im Rahmen der Küchenmeile A30 präsentieren. Eingeladen hat das Unternehmen zur „Design-Tour 2017“. Die Trends von morgen will der Küchenmöbelhersteller vom 16. bis 20. September in über 70 Küchen auf mehr als 3.500 qm zeigen.

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